Nachdem es auch in den Vorjahren schon Gerüchte gegeben hatte, daß Heinz Tummel als Hauptsponsor der Oberligamannschaft des ASC seinen Rückzug plane, wurde dies im Spätherbst 1991 zur Gewißheit. Heinz Tummel teilte im Zuge der Vorplanung für die neue Saison dem Vorstand mit, daß er den ASC weiterhin finanziell unterstützen würde, dies aber in deutlich vermindertem Rahmen.
Nach zehn Jahren Zugehörigkeit zur Oberliga war das Interesse der Zuschauer in den letzten Jahren merklich gesunken. "In der Saison 1990/91 wäre man fast Meister geworden, ohne daß das Münsterland dies mitbekommen hätte" (Zitat Westfälische Nachrichten). Andererseits hatten sich die Kosten einer Oberligamannschaft weiter nach oben bewegt. Sicher spielte auch der inzwischen bekanntgegebene Wechsel des damaligen Trainers Bernard Dietz zum SC Verl eine Rolle bei seiner Entscheidung. Angesichts dieser Tatsachen sah Heinz Tummel keinen Sinn mehr darin, weiterhin große Summen in das Unternehmen "Oberliga" zu investieren. In diversen Krisensitzungen wurde die veränderte Ausgangssituation im Vereinsvorstand und mit den beiden Hauptsponsoren Heinz Tummel und Herbert Rotterdam beraten. Es wurde schnell klar, daß man mit dem verminderten Etat nur sehr wenige Spieler des damaligen Teams würde halten können. Auch ein gestandener Oberligatrainer war unter den neuen Gegebenheiten nicht zu finanzieren. Einigkeit bestand in der Vorgabe, daß ein eventuelles Minus in der Finanzierung der Oberligamannschaft auf keinen Fall den Gesamtverein belasten dürfe. Die Kostenrechnung der Oberligamannschaft war damals schon einige Jahren von der des Gesamtvereins getrennt. Auch der Versuch neue Sponsoren für den Fußball in Schöppingen zu begeistern versprach angesichts der unbefriedigenden Zuschauersituation keinen Erfolg. Die Situation war nur durch einen Austausch vieler auswärtiger Spieler durch Akteure aus der eigenen Reserve zu bewerkstelligen.
Auch für diese Lösung gab es schon abschreckende Beispiele. Vereine aus der Umgebung waren in der gleichen Situation Jahr für Jahr von einer Liga an die nächstniedrige Liga "durchgereicht" worden und hatten dabei mit erheblichen finanziellen Problemen zu kämpfen.
Der Vorstand und die beiden Hauptsponsoren entschieden sich deshalb für einen anderen Weg. Ein Antrag auf einen "freiwilligen" Rückzug aus der Oberliga und eine Eingliederung in die niedrigste überkreisliche Liga (Bezirksliga) wurde am 27. Februar 1992 beim Verbandsfußballausschuß gestellt.
Am 3. März wurde dieser Entschluß auf einer Pressekonferenz bekanntgegeben. Der ungewöhnliche Schritt wurde in der regionalen und überregionalen Presse sehr kontrovers diskutiert. Alles in allem überwog der Respekt vor dem Leitgedanken dieser Entscheidung: Lieber ein Ende mit Schrecken, als ein Schrecken ohne Ende.
Obwohl dem Verbandsfußballausschuß die Dringlichkeit seiner Entscheidung wegen der laufenden Vorplanung für die neue Saison klar war, wurde dem ASC erst am 29. April 1992 eine Entscheidung mitgeteilt. Dem Antrag auf Rückstufung der 1. Mannschaft aus der Amateuroberliga wurde zugestimmt, dem Antrag auf Einteilung in die Bezirksliga wollte der VFA nicht folgen. Da der Antrag des ASC in der Satzung nicht geregelt war, mußten andere Gründe herangezogen werden. Der VFA sah in seiner Begründung eine Benachteiligung der bisher in der Bezirksliga spielenden Vereine, da durch eine weitere Mannschaft in der Liga in der nächsten Saison dann vier statt drei Absteiger festzulegen wären. Man war dabei davon ausgegangen, daß aufgrund des Ausscheidens des ASC in der Oberliga eine Mannschaft weniger absteigen müßte. Über die Argumentation, daß der ASC die sportliche Qualifikation für die Oberliga immer noch innehabe, und der frei werdende Platz durch zusätzliche Aufsteiger zu vergeben gewesen wäre, hatte man anscheinend nicht nachgedacht. Bei dieser Lösung hätten viele Mannschaften aus unteren Ligen vom Ausscheiden des ASC profitiert.
Am 4. Mai 1992 legte der ASC Beschwerde gegen diese Entscheidung ein und beantragte die sportgerichtliche Entscheidung.
Am 23. Mai 1992 wurde dieser Einspruch vor der Verbandsspruchkammer Westfalen in Kaiserau verhandelt. Die Entscheidung des VFA wurde aufgehoben, und der Antrag des ASC auf Eingliederung der 1. Mannschaft in die Bezirksliga wurde angenommen.
Die Verbandsspruchkammer begründete ihr Urteil folgendermaßen (Auszüge):
"Der ASC Schöppingen hat 10 Jahre in der höchsten Liga des FLVW gespielt. Er ist Westfalenmeister und Vizemeister geworden, er hat um den Aufstieg in die 2. Bundesliga und um die Deutsche Amateurmeisterschaft gespielt. Er hat die vom Verband für die Westfalenauswahl angeforderten Spieler ohne Schwierigkeiten zu den Lehrgängen und Spielen entsandt. Er hat sich in diesen 10 Jahren nichts zuschulden kommen lassen und hat sich sportlich einwandfrei verhalten, so daß er als Aushängeschild des FLVW in diesen 10 Jahren ohne jede Einschränkung angesehen werden kann. Zu berücksichtigen war ferner, daß der ASC Schöppingen nach seiner Antragstellung auf Rückziehung seiner 1. Mannschaft aus der Amateuroberliga mit vollem Engagement bis zum letzten Spieltag weiter gespielt und sich sehr sportlich und fair verhalten hat...
... und keine sportlichen und finanziellen Nachteile anderer Vereine erkennbar waren, ist die VSK zu der Auffassung gelangt, daß unter Berücksichtigung der sportlichen Gesichtspunkte einem Verein, der mit seiner 1. Mannschaft 10 Jahre in der höchsten Liga des Verbandes gespielt hat, der Wunsch erfüllt werden sollte, nunmehr in der niedrigsten überkreislichen Liga des Verbandes zu spielen."