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Sportunfall? Den ein- oder anderen Sportler trifft es mal, dass man sich verletzt. Im Ernstfall ist es wichtig zu wissen, dass Jeder der sich im ASC bewegt, einen zusätzlichen Versicherungsschutz (Auszug siehe unten) über den Verein genießt.

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In den letzten Jahren war Klaus Beuker, 2. Vorsitzender im ASC, der passende Ansprechpartner im Falle des Falles. An dieser Stelle ein herzlichen Dank für seinen Einsatz.

Mit Beginn der neuen Saison zum 01.07.2018 übernimmt Dirk Wöstmann diesen Bereich. Der neue Ansprechpartner bei uns im ASC ist nicht nur im Versicherungswesen ein Fachmann, sondern führt er auch das LVM-Versicherungsbüro unter selbigen Namen bei uns im Ort.

 

Im Fall eines Sportunfalls steht Euch unser Ansprechpartner zur Aufnahme der Schadenmeldung gerne zur Verfügung:

 

LVM Büro Wöstmann, Ansprechpartner Dirk Wöstmann, Hauptstraße 47, 48624 Schöppingen, Telefon: (0 25 55) 989 78, Telefax: (0 25 55) 989 79, Email: info(at)woestmann.lvm.de.

Öffnungszeiten Versicherungsbüro:

Mo. - Do. 08.15 - 12.00 Uhr, 14.30 Uhr - 18.00 Uhr

Fr. 08.15 - 12.00 Uhr, 14.30 Uhr - 17.30 Uhr

 

 

Auszug aus der Sporthilfe:

Die Sporthilfe NRW e.V. sieht eine wichtige Aufgabe darin, der organisierten Sportgemeinschaft einen einheitlichen Versicherungsschutz zur Verfügung zu stellen, der die vorhandenen Risikobereiche bei der Ausübung des Sports, allen satzungsgemäßen Funktionen und Tätigkeiten für den Verband oder Verein sowie den Schutz der Mitgliedsorganisationen als juristische Personen weitgehend abdeckt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der gebotene Versicherungsschutz im Hinblick auf die Beitragsgestaltung vertretbar und finanzierbar ist.

Die Sporthilfe NRW e.V. hat daher die folgenden Grundsätze bei der Festlegung des Versicherungsumfangs und der Versicherungsleistungen entwickelt:

1. Der Sportversicherungsvertrag versteht sich im Rahmen eines breiten Leistungsspektrums als wertvolle unterstützende Leistung und Absicherung zu Gunsten der Verbände, Vereine, derer Funktionsträger sowie ihrer Mitglieder. Die individuelle private Vorsorge kann dadurch nicht ersetzt werden. Im Rahmen der u. a. bestehenden Unfallversicherung sollen Leistungen primär für schwere Unfälle zur Verfügung stehen, während geringgradige gesundheitliche Folgen eines Unfalls nicht zu Lasten der Gemeinschaft gehen dürfen.

2. Die Gleichbehandlung aller Mitglieder und Vereine muss sichergestellt sein. Niemand soll aufgrund der von ihm betriebenen Sportart oder wegen seiner persönlichen Verhältnisse besser- oder schlechtergestellt sein.

3. Soweit vertretbar, sollen in bestimmten Fällen Versicherungsleistungen aus der Sportversicherung erst dann erbracht werden, wenn ein Schadenausgleich nicht anderweitig erreicht werden kann.